Der BUND in Kressbronn erwägt, rechtliche Schritte gegen den Satzungsbeschluss einzuleiten. Ein vom BUND in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu der Einschätzung, dass der Bebauungsplan im Widerspruch zu den Vorgaben der Raumordnung steht und daher rechtswidrig ist.
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