„Es geht um grundsätzliche Rechtsfragen zur Beteiligung eines Naturschutzverbandes und zu Verbandsklagen an Bebauungsplanverfahren und immissionsschutzrechtlichen Verfahren, die auf diesem Wege geklärt werden können“ teilt BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch in einer Presseerklärung mit.
Geklärt werden müsse auch, ob eine fehlerhafte Prüfung der Verträglichkeit des Bauvorhabens für die nach einer EU-Richtlinie geschützten Arten und Lebensräume wirklich nachträglich „geheilt“ werden sowie der Grundwasserschutz verbessert und an die neue Düngeverordnung angepasst werden kann.
„Der BUND befürchtet, dass durch diesen landwirtschaftlichen Industriebetrieb die Stickstoffeinträge in das Grundwasser und die in der Nähe liegenden Schutzgebiete erhöht werden“, erklärt Ulfried Miller, BUND-Regionalgeschäftsführer. „Der Stall und ein Großteil der Flächen der Landwirte liegen in Wasserschutzgebieten, die bereits hohe Nitratgehalte im Grundwasser aufweisen. Teilweise liegen diese über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter“. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung dem Landratsamt Sigmaringen nahegelegt, ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Nitratmesswerte zu legen – vor allem vor dem Hintergrund inzwischen verschärfter düngerechtlicher Bestimmungen.
Zur Finanzierung der Beschwerde ist der BUND auf zweckgebundene Spenden angewiesen. Sie können unter dem Stichwort „ Beschwerde 1000-Kühe Stall“ an den BUND-Regionalverband Bodensee-Oberschwaben überwiesen werden. BUND RVBO – Spendenkonto - IBAN: DE20 6509 3020 0376 7120 07, BIC: GENODES1SLG, Volksbank Bad Saulgau e.G.
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