BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

BUND zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik

09. April 2022

BUND positioniert sich zur Energiewende - Windenergie und PV.

 (Sabine Brandt / NABU)

Pressemitteilung BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 08.04.2022

„Die Aufgabe ist groß – ohne Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) können wir die fossile und atomare Energie nicht schnell und preisgünstig ersetzen.“ So fasst BUND-Regionalgeschäftsführer Ulfried Miller die Einschätzung des Naturschutzverbandes zusammen. „Leider kommen wir beim Energiesparen überhaupt nicht voran. Seit 30 Jahren ist der Endenergieverbrauch pro Bundesbürger konstant hoch und liegt bei etwa 85 Kilowattstunden pro Tag. Jede*r Deutsche hat damit — bildlich gesprochen — 100 Radfahrer im Einsatz, die täglich zehn Stunden für den persönlichen Energiehunger strampeln. Und der Energieverbrauch wird durch die Elektromobilität und die Digitalisierung noch weiter steigen“, so der BUND-Sprecher.

Ohne gesellschaftlichen Wandel und die Einsicht einer Änderung unserer Gewohnheiten und Ansprüche wird der Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu einer enormen Herausforderung ohne Garantie. Wir alle müssen erkennen, dass weniger auf Dauer mehr ist und die Reduktion unseres Konsums auch stolz und glücklich machen kann.

Dennoch werden wir weiterhin viel Energie benötigen und diese muss klimaneutral erzeugt werden. Es geht nun darum, dafür die bestmöglichen Standorte zu finden. Wo ist ausreichend Wind und Sonne und wo sind die geringsten Konflikte für Mensch und Natur?

Selbst, wenn wir alle geeigneten Dächer und Hausfassaden mit Solaranlagen belegen würden, können wir nur etwa ein Zehntel unseres aktuellen Gesamt-Energieverbrauchs abdecken! Deshalb brauchen wir auch Solaranlagen auf Freiflächen und Windräder.

Flächen für Photovoltaik-Anlagen sollten dabei vorrangig auf bereits überbauten oder genutzten Flächen ausgewiesen werden. Geringe landschaftliche und ökologische Beeinträchtigungen durch Photovoltaik sind entlang oder über Autobahnen, Lager- und Parkplätzen zu erwarten — die Schweiz macht es vor — unbürokratisch und zielgerichtet.

Aktuelle Bauplanungen eines Wohnmobil-Herstellers in Isny zeigen, dass es bei der Photovoltaikpflicht leider große Schlupflöcher im frisch novellierten Klimagesetz Baden-Württembergs gibt.

Im Bereich der Landwirtschaft gibt es Chancen auf Synergieeffekte, z.B. Solarmodule anstelle der Hagelnetze als Unwetterschutz über Obstplantagen oder anderen landwirtschaftliche Flächen, sogenannte Argo-Photovoltaik-Anlagen. Außerdem lassen sich Freiflächen-PV-Anlagen auf vielen Flächen mit einer ökologischen Aufwertung kombinieren, zum Beispiel auf moorigen Ackerböden, die wiedervernässt werden. Damit ergäbe sich sogar ein doppelter Klimaschutzeffekt, denn die Vernässung von Moorböden bindet sehr viel CO2 und andere klimaschädlichen Gase. In mehreren Pilotanlagen sollten hierzu Erfahrungen gesammelt und Anlagenplanungen entsprechend angepasst werden. Dies Naturschutzverbände suchen hierfür gerade geeignete Flächen. Im Optimalfall können so Artenschutz und doppelter Klimaschutz (Moore als CO2-Senke und PVEnergie) Hand in Hand gehen. So könnte man mit Solaranlagen sogar den Schutz der Biodiversität mitfinanzieren. Auch die Potenziale von ehemaligen Kiesgruben im Offenland könnten geprüft werden.

Konfliktarme Flächen für die Windenergie wären z.B. ausgeräumte Agrarlandschaften, geschädigte oder monotone Wälder und Flächen entlang von Straßen und Bahntrassen. Wichtig ist, dass solche Flächen bereits erschlossen sind, damit nicht durch neue Zufahrtswege weitere Flächen beansprucht werden.

Die Flächen mit den geringsten Konflikten müssen als Vorrangflächen für die Erzeugung von erneuerbarer Energie festgesetzt werden. Die Frage, wem die Flächen gehören und ob sie im oder außerhalb des Waldes liegen, sind zunächst keine Ausschlusskriterien. Gleichzeitig müssen Standorte, auf denen große Konflikte mit Naturschutzzielen zu erwarten sind, ausgeschlossen werden. Diese sollten für gebündelte Naturschutzmaßnahmen und Artenhilfsprogramme, z.B. für windkraftsensible Arten, bereitgestellt und aufgewertet werden. Auch die Ausweisung von Bann- und Schonwäldern und die Biotopvernetzung im Offenland und im Wald kann einen solchen Ausgleich bieten und sollten nicht unberücksichtigt bleiben. 

Dazu haben BUND und NABU einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt und im Januar 2022 bei den Naturschutztagen in Radolfzell zur Diskussion gestellt. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist ein solches Artenhilfsprogramm verankert. Für Baden-Württemberg würde es nach Schätzung der Naturschutzverbände 10 bis 15 Millionen Euro pro Jahr kosten. Die Maßnahmen könnten aus den Pachteinnahmen für Windkraftwerke und aus Ausgleichszahlungen finanziert werden.

Planungen für Energieinfrastrukturen sollten also mit einem geeigneten Naturschutzkonzept Hand in Hand gehen. Erst wenn beides auf dem Tisch liegt, kommen wir weg von Einzelfall-Betrachtungen und lähmenden Diskussionen - weil wir ein gutes Gesamt-Konzept haben (Nehmen und Geben).

Um die Akzeptanz zu steigern und die Energiewende zu finanzieren, müssen Bürger*innen außerdem die Möglichkeiten erhalten, sich an der Finanzierung und dem Gewinn zu beteiligen. Damit bleibt möglichst viel Wertschöpfung in der Region. Bürger*innen, Energiegenossenschaften, Landwirt*innen, Unternehmer, Kommunen und andere Stakeholder müssen zusammenarbeiten, damit der Umstieg von Öl und Gas auf Erneuerbare Energien gelingen kann und die Klimaziele erreichbar sind.

 

Rückfragen

Ulfried Miller, BUND-Regionalgeschäftsführer Bodensee-Oberschwaben, Leonhardstraße 1, 88212 Ravensburg .

ulfried.miller@bund.net, Telefon 0751/21451.

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