Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
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Windenergie im Altdorfer Wald

23. Juni 2025 | BUND, Energiewende, Wälder

Naturschutzverbände sehen weiterhin Handlungsbedarf

Waldburgrücken im Altdorfer Wald  (Roland Banzhaf)

Oberschwaben. Schon früh bezogen die Naturschutzverbände BUND, NABU, Landesnaturschutzverband (LNV) und Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz BW (AGF) Stellung zum Bau von Windenergieanlagen im Altdorfer Wald. Eine differenzierte Auseinandersetzung und Bewertung war uns von Anfang an wichtig. Wir sehen weiterhin die Notwendigkeit, erneuerbare Energien im großen Stil im eigenen Ländle zu erzeugen. Allerdings nicht um jeden Preis. Dass unsere Position von unterschiedlichen Seiten für Kritik sorgt, ist uns bewusst.

Das kürzlich veröffentlichte und überarbeitete Parklayout der Stadtwerke Ulm sowie die Informationsveranstaltungen der Projektierer geben Anlass, unsere Position nochmals klarzustellen. Entgegen mancher Darstellungen in Zeitungsberichten ist derzeit weder die finale Zahl der Windenergieanlagen, noch die finale Abgrenzung der Vorranggebiete im Altdorfer Wald genehmigt. Erhebliche Natur- und Artenschutzkonflikte sind noch nicht bearbeitet.

Eine Windenergienutzung im Altdorfer Wald ist für die genannten Verbände weiterhin nur denkbar, wenn

  • Schutzwürdige Bereiche (sog. Schutzzonen) im Wald frei von Eingriffen bleiben und der Biotopverbund gewährleistet wird - insbesondere die Verbindung vom Naturschutzgebiet Lochmoos hin zur Wolfegger Ach, sowie entlang der Weiherkette südlich der Wolfegger Ach. Diese Zonen müssen bei der Abgrenzung der Vorranggebiete und der Standortwahl unbedingt berücksichtigt werden.
  • ein Waldnaturschutzkonzept vor Genehmigung der Planungen vorliegt, welches ökologisch wertvolle Waldbestände mit hohem Laubholzanteil schont oder stilllegt, naturnahe Waldinseln miteinander verbindet und unterm Strich für den Naturschutz eine deutliche Aufwertung bringt (Bann- und Schonwaldkonzept, Biotopverbund im Wald).
  • Parallel der Holzeinschlag insbesondere in alten Waldbeständen über 100 Jahren eingeschränkt wird, im Hinblick auf die notwendige Waldumwandlung insbesondere bei Laubbäumen.
  • auf weiteren Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald verzichtet wird.
  • eine Grundwasserbeeinträchtigung und die Gefährdung künftiger Trinkwassernutzung durch eine Windenergienutzung ausgeschlossen werden kann.
  • Der „Waldburgrücken“ als einzigartiges Archiv der würmeiszeitlichen Naturgeschichte Oberschwabens in seiner Struktur und Funktion erhalten bleibt.
  • Die Standorte so geplant sind, dass der Aus- und Neubau von Wegen für den Bau und Betrieb der Anlagen, sowie notwendige Nebenanlagen nachweislich auf ein Minimum reduziert sind.
  • auch die Auswirkungen und logistischen Herausforderungen der Bauphase ausreichend betrachtet werden, z.B. Lagerung von Aushub.

Diese Forderungen bringen wir seit Beginn der Diskussionen und Planungen konsequent in Gesprächen mit Behörden und Projektierern ein. Während der Austausch unter den Akteuren und Behörden in der Region trotz unterschiedlicher Prioritäten überwiegend konstruktiv läuft, sind konkrete Reaktionen und Gespräche mit den höheren Behörden im Bereich Forst und Naturschutz bisher leider ausgeblieben. Das Land duckt sich weg.

Insbesondere bedauern wir das bisherige Ausbleiben einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit einem Waldnaturschutzkonzept und einem übergeordneten Gesamtnutzungskonzept für den Wald. Die zahlreichen geplanten Nutzungen und Eingriffe und damit verbundener Ausgleichsmaßnahmen werden sich nicht konfliktlos hinter- und nebeneinander „abspulen“ lassen - Insbesondere nicht, ohne den Erhalt der Waldfunktionen erheblich zu beeinträchtigen. Wenn wir jede Nutzung zulassen – Windenergie, Kiesabbau, Torfabbau, Holzeinschlag - dann entstehen in der Summe nicht hinnehmbare Schädigungen des Waldes und seiner Funktionen. Man kann nicht alles haben.

Ein von uns vorgeschlagener „Runder Tisch“ für eine ganzheitliche Betrachtung und Abwägung der Nutzungskonflikte im Altdorfer Wald hätte dem Ziel einer möglichst naturverträglichen Nutzung des Waldes und der Akzeptanz sicher dienlich sein können. Dieser Vorschlag wurde bisher nicht aufgegriffen.

Zudem sehen wir noch nicht alle relevanten Erkenntnisse und Daten zu Artenvorkommen und wertvollen Lebensräumen ausreichend berücksichtigt. Erhebliche Störungen gefährdeter und wertgebender Vogel- und Fledermausarten und deren Lebensstätten müssen weitgehend und nachweislich vermieden und entsprechende Schutzabstände eingehalten werden. Landesweit verfügbare Datengrundlagen wie der „Fachbeitrag Artenschutz“ der LUBW müssen auch bei den ausgeschriebenen Windenergieflächen von ForstBW Anwendung finden.

Die Naturschutzverbände sehen daher weiterhin großen Handlungsbedarf und eine Notwendigkeit, die Abgrenzung der Vorranggebiete auf regionaler Ebene und Standortplanungen auf Genehmigungsebene im Altdorfer Wald anzupassen.

 

Zur Pressemitteilung (PDF)

Kontakt:

Maike Hauser

Regionalgeschäftsführerin BUND Bodensee-Oberschwaben

Tel.: 01520 9369861

E-Mail: bund.bodensee-oberschwaben@bund-bawue.de

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